Kieferorthopädische Praxis Dr. Veronika Hirschinger

Sprechzeiten : Mo - Do: 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr (Mi 13:00 - 15:00)
  Kontakt : 09126 - 295 06 70

Die Abrechnungen kieferorthopädischer Behandlungen sind so individuell wie die Zahnbehandlungen selbst. Daher können Ihre Fragen am besten in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden. Einige grundsätzliche Aspekte haben wir im Folgenden vorab für Sie zusammengestellt.

Für gesetzlich versicherte Patienten

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung von einer Krankenkasse genehmigt wurde, kann die Praxis den größten Teil der Behandlungskosten direkt mit ihr abrechnen.

Für privat versicherte Patienten

Die Erstattung der Behandlungskosten ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Sie sich vor dem Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung darüber informieren, wie hoch möglicherweise der vereinbarte Selbstbehalt ist.

Damit die gesamte Behandlung reibungslos verläuft, empfiehlt es sich, jeden Heil- und Kostenplan vorab durch die Versicherung und gegebenenfalls die Beihilfestelle genehmigen zu lassen. Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ein allgemeiner Hinweis

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Wenn Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung weder von der gesetzlichen noch von einer privaten Versicherung übernommen werden, können Sie ebenso wie Zusatzleistungen in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

In Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen wird ein Teil der Ausgaben vom Finanzamt anerkannt und reduziert dadurch Ihre Steuerlast.

Darüber sollten Sie am besten mit Ihrem Steuerberater sprechen.